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Als Referenz erlauben wir uns die Verwaltung von Eigentumswohn-
anlagen mit momentan insgesamt  364 Wohneinheiten zu benennen.

> Die Verwaltung erfolgt gemäß den gesetzlichen
   Grundlagen in Form von Verwaltung des Gemein-
   schaftseigentumes der WEG.

> Zu Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres erfolgt
   die Erstellung des Wirtschaftsplanes der WEG.

> Die Zahlungen der einzelnen Wohnungseigentümer (Hausgeld, Instand-
   haltungsrücklage, Verwaltergebühr) erfolgen nach Möglichkeit im Last-
   schriftverfahren auf das Treuhandkonto der WEG.

> Nach Erreichen der bankseitig vorgegebenen Mindesteinlagen wird die
   Instandhaltungsrücklage der WEG auf einem Termingeldkonto angelegt.

> Für Heizanlagen, Abwasserhebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen,
   Rauchabzugseinrichtungen, Aufzüge etc. werden Wartungsverträge
   abgeschlossen.

> Für die Pflege und Überwachung des Gemeinschaftseigentums (Treppen-
   haus, Außenanlagen, Mülltonnenleerung, Schnee- und Eisbeseitigung,
   Gemeinschaftsräume, Heizung, Aufzug etc.) wird ein zuverlässiger
   Hausmeisterservice gebunden (auf die Mieter umlagefähig).

> Die Abrechnung und Aufschlüsselung der Bewirtschaftungskosten nach
   Beendigung des Wirtschaftsjahres erfolgen für jeden einzelnen Eigen-
   tümer gemäß dem in der Teilungserklärung festgelegten Umlage-
   schlüssel.

> Eigentümerversammlungen werden einmal je Wirtschaftsjahr durch-
   geführt.

> monatliche Kosten für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums: 

   - EUR 23,00 zzgl. EUR 2,50 Porto- und EDV-Pauschale zzgl. gesetzlicher
      MwSt./Wohneinheit,
   - EUR 30,00 zzgl. EUR 2,50 Porto- und EDV-Pauschale zzgl. gesetzlicher
      MwSt./Gewerbeeinheit.

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Als Referenz erlauben wir uns die Mietenverwaltung von Wohn- und
Geschäftshäusern bzw. von Teileigentumseinheiten mit momentan
insgesamt 284 Wohneinheiten zu benennen.

> Für das Verwaltungsobjekt wird ein separates
   Mietenkonto eingerichtet.

> Die pünktliche Zahlung des Mietzinses wird durch
   uns überwacht, bei Notwendigkeit werden die
   entsprechenden Mahnungen durchgeführt.

> Die Abrechnung und Aufschlüsselung der Betriebskosten erfolgt nach
   Beendigung des Wirtschaftsjahres für die Mieter nach dem  Umlage-
   schlüssel des Mietvertrages.

> Mieterhöhungen werden im gesetzlich zulässigen Maß durchgeführt,
   ebenso der Ausgleich des Kaufkraftverlustes des EUR (angelehnt an den
   10%-Punkte-Index des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden).

> Die Folgevermietung wird zu einer Vergütung von zwei Nettomonats-
   mieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zahlbar durch den
   Vermieter) angeboten.

> monatliche Kosten für die Mietenverwaltung des Sondereigentums:

   - EUR 19,00 zzgl. der gesetzlicher MwSt./Wohneinheit,
   - EUR 21,00 zzgl. der gesetzlicher MwSt./Gewerbeeinheit.

                                                        Letzte Aktualisierung: 03.02.2012

 
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