a) Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Zustim- mung der G.f.V. mbH Leipzig an Dritte weitergegeben werden. Zuwi- derhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der ver- einbarten Maklergebühr.
b) Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der G.f.V. mbH Leipzig unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen, schriftlich mitzuteilen.
2. Vertragsabschluss
a) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertra- ges durch den Nachweis und/oder die Vermittlung der G.f.V. mbH Leip- zig ist zu deren Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Die G.f.V. mbH Leipzig hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsab- schluss.
b) Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der G.f.V. mbH Leip- zig, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Ver- tragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.
c) Der Auftraggeber ist gehalten, der G.f.V. mbH Leipzig auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
3. Provisionen (Verkauf und Vermietung)
Folgende Provisionssätze sind zu zahlen:
An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie: 6,0 % zzgl. gültiger MwSt. vom Verkäufer oder vom Käufer
Erbbaurecht, berechnet aus dem Grundstückswert: 6,0 % zzgl. gültiger MwSt. vom Erbbaugeber oder vom Erbbaunehmer
gewerbliche Vermietung 3,0 Monatsnettomieten zzgl. gültiger MwSt. vom Vermieter
Vermietung von Wohnraum: 2,0 Monatsnettomieten zzgl. gültiger MwSt. vom Vermieter
Objektübergaben und -übernahmen: jeweils EUR 90,00 zzgl. gültiger MwSt. vom Objekteigentümer/Vermieter
Zu den vorbezeichneten Provisionssätzen und nachfolgenden Gebühren kommt die derzeit geltende Mehrwertsteuer von 19 % hinzu. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt unter Berichtigung des Pro- zentsatzes der Änderung der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist. Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall, dass statt der Immobilie ein- zelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer über- nommene Unternehmensschulden zählen.
4. Hausverwaltung
Angeboten werden die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und/oder des Sondereigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Mietenverwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern (MFH) sowie Sonder- leistungen (z. B.: Ausschreibungen, Bauüberwachungen, Abnahmen, Ver- tretung in Streitfällen vor Behörden, Anwälten und Gerichten, Schadens- regulierung mit Versicherungen etc.).
Es werden die nachfolgenden Gebühren berechnet:
Mietenverwaltung (MFH komplett): je Wohneinheit: EUR 21,00 zzgl. EUR 2,50 Porto- und EDV-Pauschale monatlich zzgl. gültiger MwSt. vom Eigentümer je Gewerbeeinheit: EUR 21,00 zzgl. EUR 2,50 Porto- und EDV-Pauschale monatlich zzgl. gültiger MwSt. vom Eigentümer
WEG-Verwaltung (Gemeinschaftseigentum): je Wohneinheit: EUR 22,00 zzgl. EUR 2,50 Porto- und EDV-Pauschale monatlich zzgl. gültiger MwSt. vom Eigentümer je Gewerbeeinheit: EUR 30,00 zzgl. EUR 2,50 Porto- und EDV-Pauschale monatlich zzgl. gültiger MwSt. vom Eigentümer
WEG-Verwaltung (Sondereigentum): je Wohneinheit: EUR 18,00 monatlich zzgl. gültiger MwSt. vom Eigen- tümer je Gewerbeeinheit: EUR 25,00 monatlich zzgl. gültiger MwSt. vom Eigen- tümer
Sonderleistungen (Architekten- und Ingeneurleistungen, wie z. B. Aus- schreibungen, Bauüberwachungen, Abnahmen sowie Vertretung in Streit- fällen, Schadensregulierung mit Versicherungen etc.): je Stunde: EUR 65,00 zzgl. gültiger MwSt. und zzgl. Porto-, Ko- pier und Telefonpauschale vom Eigentümer
Die G.f.V. mbH Leipzig ist berechtigt, eine Neufestsetzung der vorgenann- ten Gebühren nach billigem Ermessen zu verlangen, wenn sich die beim je- weiligen Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Als eine wesentliche Veränderung ist es insbesondere anzusehen, wenn sich der vom Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutsch- land festgestellte Lebenshaltungsindex für einen 4-Personen-Arbeitnehmer- haushalt erhöht oder ermäßigt.
5. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
Die G.f.V. mbH Leipzig ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Ver- tragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
6. Haftungsausschluss
Die von der G.f.V. mbH Leipzig gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständig- keit der Angaben kann die G.f.V. mbH Leipzig daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird. Einwendungen gegen Ab- rechnungen müssen vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Emp- fang erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Abrechnungen als anerkannt. Im übrigen haftet die G.f.V. mbH Leipzig nur bei grobem Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadenersatzansprüche verjäh- ren innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens nach drei Jahren ab Beendigung des Auftrages.
7. Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die G.f.V. mbH Leipzig insbesondere zum Ersatz ihres zeitlichen und sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.
8. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der G.f.V. mbH Leipzig gelten vom jeweiligen Auftraggeber als anerkannt und sind Bestandteil aller abge- schlossenen Verträge resp. erteilten Vollmachten. Sie können nur mittels eingeschriebenem Brief abbedungen werden. Sollte/n eine oder mehrere der vorhergehenden Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall sind die vorhergehenden Bestimmungen vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungül- tigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.