G.f.V.  -  Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH

NL Leipzig

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.  Behandlung von Angeboten

a)  Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der G.f.V. mbH an Dritte weiter-         gegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklergebühr.

b)  Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der G.f.V. mbH unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen, schriftlich mitzuteilen.

 

2.  Vertragsabschluss

 a)  Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis und/oder die Vermittlung der G.f.V. mbH ist zu deren Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Die G.f.V. mbH hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

b)  Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der G.f.V. mbH, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.

c)  Der Auftraggeber ist gehalten, der G.f.V. mbH auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.


3.  Provisionen (Verkauf und Vermietung)

Folgende Provisionssätze sind zu zahlen:

  • An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie:
    je 3,0 % zzgl. gültiger MwSt. vom Verkäufer und vom Käufer
  • Erbbaurecht, berechnet aus dem Grundstückswert:
    6,0 % zzgl. gültiger MwSt. vom Erbbaugeber oder vom -nehmer
  • Gewerbliche Vermietung:
    3,0 Monatsnettomieten zzgl. gültiger MwSt. vom Vermieter
  • Vermietung von Wohnraum:
    2,0 Monatsnettomieten zzgl. gültiger MwSt. vom Vermieter
  • Objektübergaben:
    EUR 90,00 zzgl. gültiger MwSt. vom Objekteigentümer/Vermieter
  • Objektübernahmen:
    EUR 90,00 zzgl. gültiger MwSt. vom Objekteigentümer/Vermieter

Zu den vorbezeichneten Provisionssätzen und nachfolgenden Gebühren kommt die derzeit geltende Mehrwertsteuer von 19 % hinzu. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt unter Berichtigung des Prozentsatzes der Änderung der Steuersatz als vereinbart, welcher zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist. Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen.


4.  Hausverwaltung

Angeboten werden die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und/oder des Sondereigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Mietenverwaltung von Wohn- und Geschäfts-häusern (MFH) sowie Sonderleistungen (z. B.: Ausschreibungen, Bauüberwachungen, Abnahmen, Vertretung in Streitfällen vor Behörden, Anwälten und Gerichten, Schadensregulierung mit Versi-cherungen etc.).

Es werden die nachfolgenden Gebühren berechnet:

Mietenverwaltung:

  • MFH komplett: ca. EUR 30,00 je WE/GE zzgl. EUR 2,50 Porto- und EDV-Pauschale je WE/GE monatlich zzgl. gültiger MwSt. vom Eigentümer

WEG-Verwaltung (Gemeinschaftseigentum):

  • je Wohneinheit: ca. EUR 30,00 zzgl. EUR 2,50 Porto- und EDV-Pauschale monatlich zzgl. gültiger MwSt. vom Eigentümer
  • je Gewerbeeinheit: EUR 35,00 zzgl. EUR 2,50 Porto- und EDV-Pauschale monatlich zzgl. gültiger MwSt. vom Eigentümer

WEG-Verwaltung (Sondereigentum):

  • je Wohneinheit: ca. EUR 30,00 monatlich zzgl. gültiger MwSt. vom Eigentümer
  • je Gewerbeeinheit: ca. EUR 35,00 monatlich zzgl. gültiger MwSt. vom Eigentümer

Sonderleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen, wie z. B. Ausschreibungen, Bauüberwachungen, Abnahmen sowie Vertretung in Streitfällen, Schadensregulierung mit Versicherungen etc.):

  • je Stunde: EUR 75,00 zzgl. gültiger MwSt. zzgl. Porto-, Kopier- und Telefonpauschale vom Eigentümer

Die G.f.V. mbH ist berechtigt, eine Neufestsetzung der vorgenannten Gebühren nach billigem Ermessen zu verlangen, wenn sich die beim jeweiligen Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Als eine wesentliche Veränderung ist es insbesondere anzusehen, wenn sich der vom Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland festge-stellte Lebenshaltungsindex für einen 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalt erhöht oder ermäßigt.


Erteilt ein Eigentümer keine Einzugsermächtigung für die monatlichen Hausgeldzahlungen, so ist die G.f.V. mbH berechtigt, zur Abgeltung Ihres erhöhten Bearbeitungsaufwands ein gesondertes, aufwandsangemessenes Entgelt für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren i.H.v. derzeit EUR 5,00 zzgl. gültiger MwSt. zu erheben.


5.  Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Die G.f.V. mbH ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

 

6.  Haftungsausschluss

Die von der G.f.V. mbH gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann die G.f.V. mbH daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird.

Einwendungen gegen Abrechnungen müssen vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Empfang erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Abrechnungen als anerkannt.

Im übrigen haftet die G.f.V. mbH nur bei grobem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens nach drei Jahren ab Beendigung des Auftrages.

 

7.  Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die G.f.V. mbH insbesondere zum Ersatz ihres zeitlichen und sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

 

8.  Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der G.f.V. mbH gelten vom jeweiligen Auftraggeber als anerkannt und sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge resp. erteilten Vollmachten. Sie können nur mittels eingeschriebenem Brief abbedungen werden. Sollte/n eine oder mehrere der vorhergehenden Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall sind die vorhergehenden Bestimmungen vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Gerichtsstand ist Leipzig.

 

Stand: November 2023


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