Start
Mieten
Kaufen
Vermieten
Verkaufen
Hausverwaltung
Das Mieterlexikon
Tierhaltung
Der Energiepass
Richtig Kündigen
Heizen und Lüften
Mängelbeseitigung
Grundsatzurteile 1/2
Grundsatzurteile 2/2
Betriebskostenverordn.
Wohnflächenverordng.
Hausmeisterservice
Versicherungen
Aktie des Tages
Bauleistungen
Wir über uns
Ihre  Meinung
Gästebuch
Kontakt
Anreise
AGB
Impressum
 


HeizungsventilImmer wieder kommt es zu Feuchtigkeits-
keitsschäden in der Wohnung. Schimmelpilz
und schwarze Flecken sind Mängel der Miet-
sache, der Vermieter muss diese Schäden
beseitigen und der Mieter ist zur Mietminde-
derung berechtigt. Es sei denn, der Mieter
hat die Schäden selbst verursacht, weil er
zu wenig geheizt und zu wenig gelüftet hat.
Lesen Sie, wie Sie Letzteres ggf. vermeiden können.

1. Auch im Herbst und Frühjahr sollten (bei Anwesenheit) folgende Tempe-
raturen eingehalten werden: Im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Kü-
che 20 Grad Celsius, im Bad 21 Grad Celsius, nachts im Schlafzimmer 14
Grad Celsius. Als Faustregel gilt: Je kühler die Zimmertemperatur, desto
öfter muss gelüftet werden.

2. Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Ständi-
ges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abge-
senkten Durchschnittstemperatur.

3. Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen tags und nachts
geschlossen halten.

4. Nicht vom Wohnzimmer das Schlafzimmer mitheizen. Das "Überschlagen-
lassen" des nicht geheizten Schlafzimmers führt nur warme, das heißt
feuchte Luft ins Schlafzimmer; diese schlägt dort ihre Feuchtigkeit nieder.

5. Richtig lüften bedeutet: Die Fenster kurzzeitig (5 Minuten reichen oft
schon aus) ganz öffnen (Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos und ver-
schwendet Heizenergie.

6. Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen. Am
besten Durchzug machen, ansonsten in jedem Zimmer das Fenster weit
öffnen.

7. Die Mindestzeit für die Lüftung hängt von dem Unterschied der Zimmer-
temperatur zur Außentemperatur und davon ab, wie viel Wind weht.

8. Selbst bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reichen in der
Regel 15 Minuten Stoßlüftung aus.

9. Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.

10. Einmal täglich lüften genügt nicht. Vormittags und nachmittags noch-
mals die Zimmer lüften, in denen sich Personen aufgehalten haben. Abends
einen kompletten Luftwechsel inklusive Schlafzimmer vornehmen.

11. Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen lüften.

12. Bei innenliegendem Bad ohne Fenster auf dem kürzesten Weg (durch
ein anderes Zimmer) lüften. Die anderen Türen geschlossen halten. Beson-
ders nach dem Baden oder Duschen soll sich der Wasserdampf nicht
gleichmäßig in der Wohnung verteilen.

13. Große Mengen Wasserdampf (z. B. durch Kochen) möglichst sofort
nach draußen ablüften. Auch hier durch Schließen der Zimmertüren verhin-
dern, dass sich der Dampf in der Wohnung verteilt.

14. Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, weil ein
Trockenraum fehlt, dieses Zimmer öfter lüften. Zimmertüre geschlossen
halten.

15. Nach dem Bügeln lüften.

16. Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster he-
reinregnet, ist die kalte Außenluft trotzdem trockener als die warme Zim-
merluft.

17. Luftbefeuchter sind fast immer überflüssig.

18.
Bei Abwesenheit über Tage ist natürlich auch das Lüften tagsüber
nicht möglich, aber auch nicht nötig! Hier reicht es, morgens und abends
richtig zu lüften.

19. Bei neuen, besonders dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften als
früher. Auch dann spart man im Vergleich zum alten Fenster Heizenergie.

20. Große Schränke sollten nicht zu dicht an kritische Wände angerückt
werden. Aber: Zwei bis vier Zentimeter Abstand müssen reichen.

                                                                Quelle: www.mieterbund.de

 
Top